Allgemeine Geschäftsbedingungen Stadtbus-App & HandyTicket Deutschland
Nutzungs-AGB Stadtbus-App
Stand 24. November 2022
Präambel
Stadtbus Gütersloh GmbH, Robert-Bosch-Straße 1 in 33334 Gütersloh (nachfolgend „SBG“, „wir“ oder „uns“) betreibt die Stadtbus-AppStadtbus Gütersloh-App (nachfolgend „Stadtbus-AppStadtbus-App“) und bietet diese mittels einer Smartphone-Applikation (nachfolgend „App“) den Kunden (nachfolgend auch „Sie“ oder „Ihr“) an. Die Stadtbus-App bietet verschiedene digitale und komfortable Nutzungsmöglichkeiten an, insbesondere den Kauf von Online Tickets aus dem Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (nachfolgend „ÖPNV“).
Die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für den Download der App, die Nutzung von kostenfreien Angeboten und das Kundenkonto der Stadtbus-App. Wenn Sie die App nach dem Download erstmalig öffnen und sich für ein Kundenkonto registrieren, erklären Sie sich einverstanden, dass die hier beschriebenen allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten. Für die Registrierung gelten die AGB des HandyTicket Deutschlands.
Für den Kauf von Online-Tickets gelten die Ticket AGB einschließlich der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
1. Zugang
Angebote im Zusammenhang mit der Stadtbus-App sind grundsätzlich frei zugänglich und kostenfrei. Bestimmte Angebote setzen ein Kundenkonto voraus und sind kostenpflichtig. Diese Angebote werden Ihnen rechtzeitig kenntlich gemacht und es gelten dabei die entsprechenden AGB.
Die SBG ist unbeschadet der Geltendmachung sonstiger Rechte berechtigt, Ihnen den Zugang zur App jederzeit zu untersagen und diesen zu sperren. Gründe für eine Untersagung bzw. Sperrung sind insbesondere die unberechtigte Weitergabe des Nutzer-Logins sowie wenn der begründete Verdacht besteht, dass jemand unbefugt Zugriff auf Ihr Kundenkonto hat oder wenn Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Missbrauch des Kundenkontos, und wenn sonstige berechtigte Gründe vorliegen.
2. Verfügbarkeit
Die SBG kann nicht gewährleisten, dass die App jederzeit unterbrechungsfrei verfügbar ist und fehler- und störungsfrei funktioniert. Aufgrund von technischen Umständen, die möglicherweise nicht in unserem Einflussbereich liegen, kann es zu Ausfällen, insbesondere zu einer zeitweisen kompletten oder teilweisen Nichterreichbarkeit kommen. Dies gilt auch im Falle von Wartungsmaßnahmen in einem angemessenen Umfang. Wartungsmaßnahmen werden, wenn möglich, rechtzeitig vorher angekündigt. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Sie die App jederzeit nutzen können.
Ihre ggf. gekauften Online Tickets können Sie nur dann in die App laden, wenn eine fehlerfreie Verbindung zu Ihrem Kundenkonto möglich ist. Sie müssen daher vor Fahrtantritt sicherstellen, dass Ihr Online-Ticket auch offline in der App verfügbar ist. Es liegt in Ihrer Verantwortung, bei Bedarf ein gültiges Online-Ticket vorzeigen zu können.
3. Erstellung Kundenkonto (Registrierung)
Für die Nutzung bestimmter Angebote der Stadtbus-App ist ein Kundenkonto erforderlich. Wir behalten uns vor, dass Kundenkonto wiedereinzustellen. Das Kundenkonto ist kostenfrei und freiwillig. Für die Erstellung eines Kundenkontos müssen Sie die App herunterladen. Die Erstellung eines Kundenkontos erfolgt über eine einmalige Registrierung, abgewickelt über einen IT-Dienstleister,HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Amsinckstraße 34, 20097 Hamburg. unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Anrede, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse). Die Registrierung ist abgeschlossen und das Kundenkonto erstellt, wenn Sie diese allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Datenschutzhinweise akzeptieren und die „Registrieren“ Schaltfläche bestätigt haben.
Sie sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe Ihrer Daten verpflichtet. Ihre Zugangsdaten müssen Sie geheim halten und Ihr Passwort können Sie jederzeit ändern. Weitere Bedingungen zur Registrierung finden Sie in den entsprechenden AGB zum HandyTicket Deutschland.
4. Nutzung und Angebote Kundenkonto
Das Kundenkonto stellt Ihre Daten bereit, damit Sie ausgewählte Angebote der SBG in der App digital und komfortabel nutzen können. Ihre Daten einschließlich der Buchungshistorie sind im Kundenkonto gespeichert und in der Kategorie „Mein Profil“ einsehbar. Weitere Informationen zur Art und dem Umfang der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen. Mit dem Kundenkonto können Sie:
Stammdaten verwalten:
Die App bietet Ihnen die Nutzung der eTarife in NRW und Westfalen an, bei dem die Verwendung Ihrer Standort- und Fortbewegungsdaten zwecks Erfassung Ihrer gefahrenen Strecke und damit verbundenen Abrechnung erforderlich sind. Auch können Sie in der Kategorie „Mein Profil“ Ihren Namen und Ihre Anschrift speichern, um hierauf als registrierter Kunde bei zukünftigen Buchungen zugreifen zu können. Zusätzlich können Sie ihre präferierten Zahlungsdaten speichern, um diese bei zukünftigen Buchungen zu verwenden.
Buchungen vornehmen und verwalten (Kauf von Online-Tickets):
Die Daten aus Ihrem Kundenkonto inkl. Zahlungsdaten werden für eine Buchung automatisch übernommen - Sie haben aber noch die Möglichkeit, diese Daten im Verlauf der Buchung in der Kategorie „Mein Profil“ zu ändern. Zudem haben Sie als registrierter Kunde die Möglichkeit, eine Buchung für eine andere Person auf eigene Rechnung vorzunehmen. Sie erhalten zudem eine Übersicht Ihrer zukünftigen und zurückliegenden Buchungen und können diese so einfach und schnell verwalten.
Benachrichtigung zur Fahrt und sonstige Benachrichtigungen:
Sie können über das Betriebssystem Ihres mobilen Endgerätes Benachrichtigungen zu Ihrer Fahrt einrichten und jederzeit wieder deaktivieren (sog. Push-Nachrichten). Wir fragen bei der ersten Nutzung der App ab, ob Sie Push-Nachrichten auf Ihrem Endgerät angezeigt bekommen wollen. Dies erfolgt abhängig vom Betriebssystem entweder durch die Freigabe nach Download der App oder durch ein Dialogfenster beim ersten Aufruf der App. Sie haben die Möglichkeit, diese Funktion jederzeit in der Kategorie „Mein Profil“ unter dem Punkt Einstellungen zu erreichen und zu aktivieren bzw. deaktivieren.
Verwendung der Standortdaten:
Sie können generell bei Nutzung der App in der Kategorie „Karte“ Informationen zum weiteren Umkreis Ihres ungefähren aktuellen Standortes erhalten und die Haltestellen in Ihrer Nähe werden Ihnen automatisch angezeigt. Die App verwendet Ihren Standort nur und erst dann, wenn Sie dies in den entsprechenden Geräteeinstellungen des Betriebssystems Ihres mobilen Endgerätes erlaubt haben. Mit Erlaubnis werden die Standortdaten von Ihrem Betriebssystem an die App übertragen und verwendet. Sie haben die Möglichkeit, diese Funktion jederzeit in der Kategorie „Mein Profil“ unter dem Punkt Einstellungen zu erreichen und zu aktivieren bzw. deaktivieren.
Wir möchten das Kundenkonto laufend weiterentwickeln und verbessern. Wir behalten uns daher das Recht vor, die im Kundenkonto angebotenen Funktionen jederzeit in zumutbarem Umfang zu erweitern, einzuschränken oder auf andere Weise anzupassen.
5. Beendigung Kundenkonto
Sie können Ihre Teilnahme am Kundenkonto ohne Kündigungsfrist beenden. Dies ist möglich über die App (in der Kategorie „Mein Profil“ unter dem Punkt „Konto löschen“), telefonisch, per E-Mail oder persönlich über das Stadtbus Servicezentrum der SBG. Nach Inaktivität von 24 Monaten können wir Ihre Teilnahme am Kundenkonto automatisch beenden. Vor Deaktivierung werden Sie auf die bevorstehende Beendigung hingewiesen, die Sie bestätigen müssen.
Sobald Sie Ihre Teilnahme am Kundenkonto beenden, haben Sie keinen Zugriff mehr auf die dort gespeicherten Daten. Ihr Vertrag mit uns über die Bereitstellung des Kundenkontos ist dann beendet.
Bitte beenden Sie Ihre Teilnahme am Kundenkonto nicht, solange Sie das Kundenkonto noch für laufende Verträge oder Ansprüche benötigen, z.B. für Abos oder Mehrfahrtenkarten. Wenn Sie dennoch den Wunsch äußern, die Teilnahme am Kundenkonto zu beenden, werden wir uns bemühen, Sie zu warnen. Wir behalten uns auch vor, die Beendigung der Teilnahme am Kundenkonto erst dann zu ermöglichen, wenn laufende Verträge und Ansprüche beendet sind. Jedoch können wir keine Verantwortung dafür übernehmen, dass Sie bezahlte Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können, weil Sie Ihre Teilnahme am Kundenkonto beenden.
6. Haftung
Die SBG übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit der App, des Kundenkontos oder für die Verfügbarkeit der dort angebotenen Funktionen. Wir stellen mit der App Informationen bereit, wie Fahrplanauskunft oder Ticketpreise. Diese Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. SBG übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen
Im Übrigen haften wir nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der SBG beruhen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für einfache Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SBG Gesellschaften haften wir nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (im Folgenden »Kardinalpflicht«). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt bestehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vertragsgemäße Erbringung der Angebote des Kundenkontos entscheidend von Ihren wahrheitsgemäßen Angaben zu Ihrer Person abhängt. Eine Haftung für Schäden, die auf einer falschen oder unvollständigen Angabe Ihrerseits beruhen, wird daher ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden im Zusammenhang mit den Leistungen, die Sie über das Kundenkonto buchen. Dafür gilt allein der Vertrag, den Sie von Fall zu Fall separat mit dem jeweiligen Anbieter geschlossen haben, sowie ggf. gesetzliche Bestimmungen.
7. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Wir können diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen aufgrund einer für uns bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind oder aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen für die weitere Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
Die einseitige Änderung einer Hauptleistungspflicht ist ausgeschlossen. Wir werden Ihnen die geänderten Bedingungen mindestens acht Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens acht Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme des Dienstes akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung Ihrerseits, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart.
Wir werden Sie bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen.
8. Schlussbestimmungen
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Gütersloh. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist der Sitz der SBG, sofern es sich bei dem Kunden/ der Kundin um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
(Salvatorische Klausel) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung. Sofern keine gesetzliche Regelung besteht, wird die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzt. Entsprechendes gilt für jede Lücke im Vertrag.
Ticket-AGB Stadtbus-App
Stand 13. März 2023
Präambel
Die Stadtbus Gütersloh GmbH, Robert-Bosch-Straße 1 in 33334 Gütersloh (nachfolgend „SBG“, „wir“ oder „uns“) betreibt die Stadtbus Gütersloh-App (nachfolgend „Stadtbus-App“) und bietet diese mittels einer Smartphone-Applikation (nachfolgend „App“) den Kunden (nachfolgend auch „Sie“ oder „Ihr“) an. Die Stadtbus-App bietet verschiedene digitale und komfortable Nutzungsmöglichkeiten an, insbesondere den Kauf von Online-Tickets aus dem Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (nachfolgend „ÖPNV“).
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Online-Tickets, einschließlich der eTarife Westfalen und NRW und des Deutschlandtickets über die App und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie die AGB zum HandyTicket Deutschland.
1. Allgemeines
1.1. Die Stadtbus-App bietet über die App den Kunden den Erwerb von Online-Tickets bargeldlos an. Voraussetzung für den Erwerb eines Online-Tickets über die App ist der App Download und die Erstellung eines Kundenkontos gemäß der NutzungsAGB.
1.2. Die Vertragspartner beim Erwerb eines Online-Tickets über die App sind die SBG und der Kunde/ die Kundin (nachfolgend „Kunde“, „Sie“ oder „Ihr“).
1.3. SBG bedient sich zum Betrieb der App und zur Ausgabe der Online-Tickets eines ITDienstleisters, HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Amsinckstraße 34, 20097 Hamburg. Es gelten die AGB zum HandyTicket Deutschland.
1.4. SBG bedient sich zur Zahlungsabwicklung eines Finanzunternehmens, LogPay Financel Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend „LogPay“). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Online-Tickets erfolgt durch LogPay an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. Weitere Bedingungen zur Zahlungsweise und Abrechnung siehe Ziffer 3.
1.5. Für den Erwerb von eTickets der eTarife NRW (streckenbezogener Tarif) gelten ergänzend besondere Geschäftsbedingungen gemäß Ziffer 6.
1.6. Für den Erwerb des Deutschlandtickets gilt, dass der Vertragsschluss unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass das Deutschlandticket Teil des Ticketsortiments des WestfalenTarifs wird.
2. Vertragsschluss und Nutzungsumfang
2.1. Um ein Online-Ticket in der App erwerben zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe von persönlichen Daten registrieren und damit ein Kundenkonto erstellen. Einzelheiten dazu in den NutzungsAGB.
2.2. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlungsweise) bei Änderungen unverzüglich in seinem Kundenkonto entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay resp. SBG berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
2.3. In der App kann der Kunde verschiedene Tarife für den Ticketerwerb einsehen. Mit Erwerb eines Online-Tickets über die App gelten neben den Beförderungsbedingungenen und den Tarifbestimmungen, die beim Erwerb angezeigt und vom Kunden eingesehen werden können.
2.4. Der Erwerb eines Online-Tickets ist abgeschlossen, wenn der Kunde den jeweiligen Tarif ausgewählt hat und den Erwerb für die Maske „Ticket kaufen“ abschließt. Mit Anklicken der Schaltfläche „Ticket kaufen“ akzeptiert der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.5. Für die Gültigkeit des Online-Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag im Hintergrundsystem der App maßgeblich. Das Online-Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt. Etwaige Erstattungen richten sich nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen.
2.6. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache und der Erwerb eines Online-Tickets steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen zur Verfügung.
2.7. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen, an das die SBG den Anspruch abtritt. Weitere Bedingungen zur Zahlungsweise und Abrechnung siehe Ziffer 3.
2.8. Das erworbene Online-Ticket kann unter der Kategorie „Meine Tickets“ eingesehen werden. Die Regelungen zur Verfügbarkeit und Haftung aus den NutzungsAGB gelten entsprechend.
2.9. Das Online-Ticket auf dem mobilen Endgerät ist zu Kontrollzwecken bei der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal der SBG oder eines zur Kontrolle berechtigten Dritten vorzuzeigen.
2.10. Der Kunde ist für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität.
2.11. Nach Fahrtantritt über die App erworbene Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Tickets auf dem Mobiltelefon sind nicht übertragbar.
2.12. Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des mobilen Endgerätes nicht erbringen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.
3. Zahlungsweise und Abrechnung
3.1. Die Zahlung kann per PayPal, Kreditkartenzahlung, Prepaid oder SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Andere Zahlungsweisen sind nicht möglich. Ein Anspruch des Kunden/ der Kundin zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht. Evtl. anfallende Buchungsgebühren (besonders bei Überweisungen aus Nicht-EU Ländern, z.B. Schweiz) gehen zu Lasten des Kunden.
3.2. Die SEPA-Lastschrift und die Zahlungsweise über Kreditkarte stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
3.3. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch unter der Kategorie „Meine Fahrten“ und nur von registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
3.4. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren: Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden/ der Kundin (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und EMail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde/ die Kundin wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde/ die Kundin nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde/ die Kundin verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde/ die Kundin erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde/ die Kundin erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde/ die Kundin hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann.
Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde/ die Kundin verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde/ die Kundin einverstanden. Sofern der Kunde/ die Kundin nicht der Kontoinhaber:in ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
3.5. Zahlung per Kreditkarte: Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. Das System der LogPay überprüft die vom Kunden/ von der Kundin angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkarten-herausgebers. Im Falle, dass der Kunde/ die Kundin nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde/ die Kundin hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde/ die Kundin eine entsprechende Fehlermeldung.
Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden/ der Kundin ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D SecureVerfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Kunde/ die Kundin hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
3.6 Zahlung per PayPal: Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde/ die Kundin PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nichtregistrierter Kunde/ registrierte Kundin bestätigt er/ sie die Zahlung. Als registrierter Kunde/ registrierte Kundin schließt der Kunde/ die Kundin mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden/ der Kundin mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden/ Kundin kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde/ die Kundin erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden/ der Kundin kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
3.7 Zahlung per Prepaid-Verfahren durch eigenständige Überweisung (Vorauszahlung): Hat der Kunde/ die Kundin dieses Verfahren gewählt, ist er/ sie verpflichtet, eigenständig einen Betrag in Höhe von mindestens 5,00 EUR, welcher zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen erforderlich ist, im Voraus auf ein von LogPay angegebenes Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Dabei hat der Kunde/ die Kundin als „Verwendungszweck“ zwingend an erster Stelle seine/ ihre Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden. Der Erwerb eines Online-Tickets ist erst möglich, wenn der o.g. Betrag aus dem Konto von LogPay eingeht. Voraussetzung für den Erwerb ist ein ausreichendes Guthaben.
3.8 LogPay wird im Rahmen des Erwerbs eines Online-Tickets eine Überprüfung Ihrer Angaben und der Bonität durchführen.
Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.
4. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung/ Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag, die Registrierung für die Stadtbus-App, zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtbus Gütersloh GmbH, Robert-Bosch-Straße 1, 33334 Gütersloh, Telefon: (05241) 82-0, stadtbus@stadtwerke-gt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehen Dienstleistungen entspricht. Ausnahme vom Widerrufsrecht: Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.
Ausgenommen von diesem Widerrufsrecht sind gemäß § 312 BGB Verträge über die Beförderung von Personen.
Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An: Stadtbus Gütersloh GmbH, Robert-Bosch-Straße 1, 33334 Gütersloh;
Fax: (05241) 82-2877; E-Mail: stadtbus@stadtwerke-gt.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) ______________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*) _____________________
Name des/der Verbraucher(s) ______________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) ______________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _____________________
Datum ________________
(*) Unzutreffendes streichen.
5. Kündigung
5.1. Gemäß Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der App können Sie Ihre Teilnahme am Kundenkonto ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung beenden. Nach Inaktivität von 24 Monaten können wir Ihre Teilnahme am Kundenkonto automatisch beenden (ordentliche Kündigung).
5.2. Sobald Ihre Teilnahme am Kundenkonto beendet ist, haben Sie keinen Zugriff mehr auf die dort gespeicherten Daten, insbesondere die erworbenen Tickets.
5.3. Eine Kündigung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf bereits bestehende Mobilitätsverträge. Allerdings obliegt es in Ihrer Verantwortung, das erworbene Online-Ticket verfügbar zu machen, sofern Sie Ihre Teilnahme am Kundenkonto gekündigt haben. Deshalb bitten wir Sie Ihre Teilnahme erst zu beenden, wenn Sie das Kundenkonto für laufende Verträge oder Ansprüche nicht mehr benötigen.
5.4. Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist die SBG insbesondere berechtigt, wenn
- Sie gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. durch Manipulationen an der App) oder im Rahmen
- der Nutzung der App gegen geltendes Recht verstoßen
- Sie bei der Anmeldung falsche Daten angegeben haben,
- eine Forderung gegen Sie nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse droht bzw. zu vermuten ist,
- Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des App Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzen,
- Sie Leistungen der Vertragspartner missbrauchen,
- Sie nicht mehr im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer sind und dies der SBG nicht mitgeteilt haben; oder
- ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für die SBG wegen des Vertrauensverlustes (z. B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.
5.5. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen und richtet sich an Stadtbus Gütersloh GmbH, Robert-Bosch-Straße 1, 33334 Gütersloh; E-Mail: stadtbus@stadtwerke-gt.de oder über die Funktion „Konto löschen“ in der Kategorie „Mein Profil“ in der App.
5.6. Mit Wirksamwerden der Kündigung kann mit sofortiger Wirkung die Nutzung der App über das Kundenkonto nicht mehr genutzt werden. LogPay wird ein etwa vorhandenes Guthaben nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf ein von Ihnen anzugebendes Bankkonto überweisen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in Euro.
6. Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von eTickets der eTarife NRW (streckenbezogener Tarif) über die Stadtbus-App
6.1. Allgemeines
6.1.1. Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von eTickets der eTarife NRW (im Folgenden eTickets) über die Stadtbus-App.
6.1.2. Mit „eTarif“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle im Folgenden ausgezählten eTarife der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW (nachfolgend zusammen als Verkehrsverbund bezeichnet) sowie der Verbünde übergreifende eTarif NRW gemeint.
Im Einzelnen gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher die
- Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRR) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt),
- die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRS) des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (nachfolgend VRS genannt),
- die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif AVV) des Aachener Verkehrsverbundes (nachfolgend AVV genannt),
- die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif Westfalen) des Zweckverbandes Westfalen-Lippe (nachfolgend ZWL genannt),
- sowie die Tarifbestimmungen der Verbünde übergreifenden eTarif NRW
In der vom Kunden beim jeweiligen Kauf bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen – WestfalenTarif abrufbar sind.
Der konkret auf eine oder mehrere Fahrten des Kunden anzuwendende eTarif richtet sich danach, welche Fahrten der Kunde mit seinem eTicket innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden antritt. Werden vom Kunden ausschließlich Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes (VRR, VRS, AVV, ZWL) wahrgenommen, kommt der jeweilige eTarif des Verkehrsverbundes in dem die Fahrten durchgeführt werden zur Anwendung. Führt der Kunde verbundübergreifende Fahrten durch, findet der eTarif NRW Anwendung. Einzelheiten zur Preisfindung sind in den vorgenannten eTarifen unter obenstehendem Link einsehbar sowie unter Ziffer 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.
Ausgenommen vom eTarif sind Taxen und On-Demand-Verkehre. Die eTickets gelten auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Zügen (RB, RE, SBahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrausweisen nach dem eTarif ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge der DB AG (IC/EC, ICE), die zur Benutzung nach dem eTarif freigegeben sind, werden gesondert bekannt gegeben.
6.2. Vertragsschluss / Kundeninformationen beim Erwerb des eTickets
6.2.1 Die über die Stadtbus-App angebotenen eTickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.
6.2.2 Durch den Kunden wird mittels der Betätigung des Buttons „Check-In“ der Wunsch zum Start einer Fahrt mit der Abrechnung über den eTarif abgegeben. Im Verlauf des Buchungsvorgangs werden durch den Kunden die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z. B. Mitfahrer, Fahrradmitnahme) angegeben.
6.2.3 Mit einem Klick auf den Button „Check-In“ akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzhinweise. Im daraufhin angezeigten Pop-up-Fenster gibt der Kunde durch den Klick auf den „Bestätigen-Button“ eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das gewünschte eTicket ab.
6.2.4 Das Angebot des Kunden über ein eTicket in der App wird von der SBG durch Übermittlung des Barcodes an das Mobilfunkgerät (Smartphone) des Kunden angenommen. Dem Kunden wird eine Fahrtberechtigung bereitgestellt. Die Berechnung des Fahrpreises wird nachfolgend in Ziffer 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.
6.2.5 Nach dem Auswählen des Buttons „Check-Out“ werden dem Kunden die Bestelldaten in der App angezeigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt bei Bedarf die Ankunftshaltestelle zu korrigieren. Mit erneutem Auswählen des Buttons „Check-Out“ wird die Fahrtberechtigung ab dem Zeitpunkt ungültig und die Fahrt beendet. In der App wird das erfolgreiche Check-Out angezeigt mit den zugrundeliegenden Fahrtdaten sowie dem Endpreis für die Fahrt. Gleichzeitig erhält der Kunde eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse mit der Startzeit, Starthaltestelle, Beendigungszeit und Beendigungshaltestelle sowie Angabe des Preises. Die Abrechnung erfolgt über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.
6.3. Berechnung des Ticketpreises beim eTicket
6.3.1 Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif https://www.westfalentarif.de/derwestfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten nach Check-In an der zuletzt durchfahrenen Haltestelle (vgl. 9.2.4.4.1 eTarif Westfalen) überschritten werden oder nach Verlassen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke unter Berücksichtigung der Parameter.
6.3.2. Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis Fahrtberechtigung mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunter-nehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.
6.3.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die mobile Datenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.
6.3.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform (stadtbus@stadtwerke-gt.de) zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.
6.3.5 Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17 Abs. 2 stehenden Link einzusehen sind.
6.3.6 Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App und den Erwerb von eTickets sind den Datenschutzhinweise zu entnehmen und unter diesem Link einsehbar.
6.4. Gültigkeitszeitraum und Nutzung des eTickets
6.4.1 Das eTicket ist unmittelbar nach Start des Check-Ins und Erhalt des Barcodes gültig und wird elektronisch auf dem Mobilfunkgerät des Kunden bereitgestellt. eTickets können ausschließlich zum unmittelbaren Fahrtantritt genutzt werden.
6.4.2 Vor dem Betreten des Fahrzeugs und je nach den örtlichen Umständen bereits vor Betreten von Bahnsteigen/ Bahnanlagen/ Haltestellen, hat sich der Kunde von der Aktivierung des gültigen eTickets zu überzeugen. Der Barcode des Tickets wird unmittelbar nach dem erfolgreichen „Check-In“ in der App angezeigt. Zusätzlich kann der Kunde auf der Startseite der App mit einem Klick auf den Button „Mein Ticket“ den Barcode für den aktiven Check-In aufrufen. Der Barcode kann alternativ unter dem Menüpunkt „Tickets“ mit Klick auf den Button „Aktuell gültig“ aufgerufen werden. Das eTicket muss bereits vor Antritt der Fahrt erworben worden sein. Nach Fahrtantritt erworbene eTickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungenen und Tarifbestimmungen des eTarifs der unter Ziffer 17 Abs. 2 genannten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.
6.4.3 Zu Kontrollzwecken ist das eTicket auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Kunden während der Fahrt ständig aktiv zu halten und insbesondere das GPS-Signal einschließlich der mobilen Datenübertragung dauerhaft zu aktivieren.
6.4.4 Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcodes) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Die Bedienung des Mobiltelefons obliegt dem Kunden. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des eTickets ist der Kunde verantwortlich. Da die Fahrtberechtigung persönlich ausgestellt wird, sind die Kunden verpflichtet, im Rahmen der Fahrkartenkontrolle auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zu belegen. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des eTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges (e)Ticket erworben werden.
6.4.5 Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges eTicket vorlegen, wird dies zunächst als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den Bestimmungen des eTarifs sowie den Beförderungs- und Tarifbestimmungen der angeschlossenen Verkehrsverbünde gewertet. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen eTickets war.
6.4.6 Eine Übertragung der erworbenen eTickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Kunden ist nicht möglich und nicht gestattet.
6.5. Stornierung und Erstattung beim eTicket
6.5.1 Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.
6.5.2 Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice https://www.stadtbus-gt.de/service-kontakt/servicezentrum-zob.php textlich oder schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.
6.5.3 Die SBG hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch die SBG auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.
6.5.4 Sofern die SBG aufgrund von Analysen die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die SBG auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.
7. Kundeninformation zur Streitbeilegung aus Onlineverträgen
7.1. Streitigkeiten aus Online-Verträgen sind seit dem 9.1.2016 einer alternativen Streitbeilegung zugänglich. Sie können eine geeignete Streitbeilegungsstelle für Onlineverträge auf der anerkannten Streitbeilegungsstelle der EU (ODR-Plattform) finden. Dies ist in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) geregelt. Die ODR-Plattform können Sie über folgenden Link erreichen https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
7.2. Zum Streitbeilegungsverfahren: Die SBG (Unternehmen) ist verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) zu ihrem Nutzungsverhältnis öffentlicher Personennahverkehr (Verbraucherbeschwerde), die diese innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Linienverkehrsdienstes einreichen, innerhalb von drei Monaten ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtbus Gütersloh GmbH, Robert-Bosch-Straße 1, 33334 Gütersloh, Tel. 05241 2654, Fax 05241 82 2877, stadtbus@stadtwerke-gt.
7.3. Das Unternehmen erklärt sich bereit, hinsichtlich von Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis öffentlicher Personenverkehr wegen Verletzung der nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 bestehenden Rechte und Pflichten sowie wegen Verlusts, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Gepäck eines Fahrgastes oder von sonstigen Sachen, die ein Fahrgast an sich getragen oder mit sich geführt hat, an Verfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Hiernach ist der Verbraucher berechtigt, die Verbraucherschlichtungsstelle zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn er zuvor seine Beschwerde an das Unternehmen gerichtet hat. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Der Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
7.4. Die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle sind: Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstraße 27, 40125 Düsseldorf, Telefon (02 11) 3 80 9380, info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de.
8. Haftung und Schadensersatz
8.1. Die SBG haftet nicht für Mobilitätsdienstleistungen, außer sie ist selbst Anbieter der Mobilitätsdienstleistung. Bei Beanstandungen hat sich der Kunde/ die Kundin an den jeweiligen Anbieter der Mobilitätsdienstleistung zu wenden.
8.2. Die Haftung der SBG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht,
- soweit zwingend gehaftet wird,
- bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
- bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
8.3. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den SBG bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nichtleitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
8.4. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SBG nicht für die Richtigkeit von Daten, die von Dritten bereitgestellt wurden.
9. Datenschutz
Die SBG verarbeitet über die App personenbezogene Daten. Der Umfang und die Art der Datenverarbeitung richtet sich nach den einzelnen Zwecken. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die EU Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend „DSGVO“), beachtet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Datenschutzrechten sind in den Datenschutzhinweisen abrufbar.
10. Recht zur Änderung dieser AGB
Die SBG ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Hierzu benachrichtigt SBG seine Kunden rechtzeitig über die Änderungen (schriftlich oder per E-Mail) und veröffentlicht diese zusätzlich auf der Internetseite (www.stadtbus-gt.de/agb.php). Die Kunden haben das Recht, der Änderung der AGB innerhalb von vier Wochen zu widersprechen. Widersprechen die jeweiligen Kunden nicht innerhalb der Frist, gelten die AGB als von den jeweiligen Kunden angenommen. In der Benachrichtigung wird der Kunde/ die Kundin auf sein/ihr Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Anwendbares Recht: Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Gütersloh.
11.2. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist der Sitz der SBG, sofern es sich bei dem Kunden/ der Kundin um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
11.3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die Bestimmungen dieser AGB im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung. Sofern keine gesetzliche Regelung besteht, wird die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzt. Entsprechendes gilt für jede Lücke im Vertrag.
AGB HandyTicket Deutschland
Stand 1. Juni 2021
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von HandyTickets und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde speziell für das HandyTicket.
1.2. Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bieten einen Service an (im folgenden HandyTicket-Service genannt), welcher es dem Nutzer (registrierte Kunden und Gastnutzer) ermöglicht, Tickets gemäß den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket-Service beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bargeldlos per mobilem Endgerät zu erwerben.
1.3. Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bedienen sich zur Abwicklung des gesamten HandyTicket-Services eines IT-Dienstleisters, der HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Hamburg, und eines Finanzunternehmens, der LogPay Financial Services GmbH, Eschborn. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche, personenbezogene Daten an die o. g. Dienstleister übermittelt.
1.4. Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay Financial Services GmbH ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
2. Anmeldung (Vertragsabschluss)
2.1. Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Stadtbus Gütersloh GmbH
(nachfolgend Stadtbus genannt) registrieren:
- Handy-Nummer
- Name und Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zahlungsweise sind weitere Angaben erforderlich.
Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.
Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und dem Stadtbus über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen dem Stadtbus und dem Nutzer der Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der HandyTicket-Service steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepay am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht.
2.2. Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht.
2.3. Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt der Stadtbus seinen Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Der Stadtbus übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".
3. Widerrufsbelehrung
3.1. Sofern der Nutzer ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, steht dem Nutzer das unten beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Stadtbus Gütersloh GmbH Robert-Bosch-Str. 1
33334 Gütersloh
E-Mail: stadtbus@stadtwerke-gt.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.stadtwerke-gt.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Stadtbus Gütersloh GmbH Robert-Bosch-Str. 1
33334 Gütersloh
E-Mail: stadtbus@stadtwerke-gt.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.stadtwerke-gt.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Stadtbus Gütersloh GmbH Robert-Bosch-Str. 1
33334 Gütersloh
E-Mail: stadtbus@stadtwerke-gt.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.stadtwerke-gt.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
3.2. Muster-Widerrufsformular:
Muster-Widerrufsformular
An
Stadtbus Gütersloh GmbH Robert-Bosch-Str. 1
33334 Gütersloh
E-Mail: stadtbus@stadtwerke-gt.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am: ____________________
Erhalten am: ___________________
Name des/der Verbraucher(s): _______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: (*) __________________________
Unzutreffendes streichen.
4. Kündigung
4.1. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag gegenüber dem Stadtbus jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per Kundenportal bzw. Web-App oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unbenommen.
Der Stadtbus kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail durch ordentliche Kündigung, jeweils an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Nutzer hinterlegten E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündigen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt automatisch, wenn der Nutzer innerhalb von 2 Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.
4.2. Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist der Stadtbus insbesondere berechtigt, wenn
o der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. durch Manipulationen am HandyTicket-System) oder im Rahmen der Nutzung des HandyTicket- Services gegen geltendes Recht verstößt,
- der Nutzer bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,
- eine Forderung gegen den Nutzer nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers droht bzw. zu vermuten ist,
- der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des HandyTicket-Services Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,
- der Nutzer Leistungen der Vertragspartner missbraucht,
- der Nutzer nicht mehr im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer ist und dies dem Stadtbus nicht mitgeteilt hat oder
- ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für den Stadtbus wegen des Vertrauensverlustes (z. B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.
Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt 4.1 entsprechend.
4.3. Mit Wirksamwerden der Kündigung kann mit sofortiger Wirkung der HandyTicket-Service nicht mehr genutzt werden. Das Finanzunternehmen wird ein etwa vorhandenes Guthaben nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf ein vom Nutzer anzugebendes Bankkonto überweisen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in Euro.
5. HandyTicket Erwerb und Nutzung
5.1. Der Nutzer muss für die Nutzung des HandyTicket-Services bei einem am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen die jeweils dort angebotenen Tickets vor Fahrtantritt erwerben und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Die dabei ihm entstehenden Übertragungskosten trägt der Nutzer. Mit der Bestellung des Tickets über das vom Nutzer angemeldete mobile Endgerät gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Kauf- und Beförderungsvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Nutzer und dem Verkehrsunternehmen, bei dem das Ticket gekauft wurde, durch die Bereitstellung des Tickets zustande. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt werden. Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt. Erstattungen richten sich nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen.
5.2. Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener Gebühren bei Zahlungsstörungen (siehe Punkte 6.2.5 und 6.3.8 dieser Bestimmungen), sowie die gültige Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens bzw. Verkehrsverbundes. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen, an den der Stadtbus seinen Anspruch abtritt.
5.3. Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät mit der registrierten Telefonnummer und einem amtlichen Lichtbildausweis bzw. dem im Ticket angegebenen Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen (mobiles Endgerät und amtlicher Lichtbildausweis bzw. Kontrollmedium).
5.4. Der Nutzer ist für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des amtlichen Lichtbildausweises bzw. Kontrollmediums.
5.5. Nach Fahrtantritt über das mobile Endgerät erworbene Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß der jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.
5.6. Tickets auf dem mobilen Endgerät gelten nur für den im Ticket angegebenen Nutzer in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bzw. in Verbindung mit dem im Ticket angegebenen Kontrollmedium. Unbenommen davon kann der Nutzer weitere Tickets für Mitreisende erwerben, sofern dies die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket- Service beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde zulassen oder vorsehen.
5.7. Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des mobilen Endgerätes nicht erbringen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.
5.8. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Tarifgebietes.
6. Zahlungsweisen und Abrechnung
6.1. Allgemeines
6.1.1. Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:
- Abrechnung über SEPA-Lastschrift
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)
- Zahlung per PrePay (Vorauszahlung)
- SEPA-Überweisung über giropay
- Abrechnung per PayPal
- Abrechnung per Google Pay
- Abrechnung per Apple Pay
Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen.
Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen besteht nicht.
6.1.2. Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum HandyTicket Deutschland eine Überprüfung der Angaben und der Bonität des Nutzers durchführen (ausgenommen Abrechnung über eine Prepaid-Zahlungsweise). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.
6.1.3. Der Einzug der Forderung über SEPA-Lastschrift erfolgt durch LogPay Financial Services GmbH in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Zahlungsdienstleister des Nutzers. Bei Zahlung über einen anderen Anbieter gelten die vertraglichen Fristen des jeweiligen Anbieters.
6.1.4. Der Nutzer hat nach Kauf des Tickets die Quittung sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem jeweiligen Ticketkauf gegenüber dem Stadtbus vorzubringen.
Die Quittung wird nach jeder Ticketbestellung per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Zusätzlich können registrierte Nutzer die getätigten Ticketkäufe elektronisch über das Kundenportal unter „Meine Tickets“ einsehen.
Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Nutzer wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.
6.2. Zahlung per SEPA-Lastschrift bei registrierten Nutzern
6.2.1. Bei Wahl der Zahlungsweise SEPA-Lastschrift sind personenbezogene Daten (Vorname, Name, Anschrift in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung der Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlungsweise ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Finanzunternehmen, Zahlungen von einem mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto einer Bank in Euro einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von dem Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Die Zahlungsweise SEPA-Lastschrift steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
6.2.2. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme an der SEPA-Lastschrift erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und IBAN, International Bank Account Number
/Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im HandyTicket- System einzutragen. Der Nutzer erhält bei der SEPA-Lastschrift eine Vorabankündigung (Prenotification) durch das Finanzunternehmen über Einziehungstag und -betrag.
Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
6.2.3. Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer hiermit gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt.
Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen.
Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA- Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA- Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an das
Finanzunternehmen postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
6.2.4. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruchscheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.3. Zahlung per Kreditkarte bei registrierten Nutzern
6.3.1. Die Abrechnung der gekauften Tickets über die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.
6.3.2. Während des Registrierungsvorgangs oder bei nachträglicher und zusätzlicher Angabe einer Kreditkarte werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen. Die Zahlungsweise Kreditkarte steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
6.3.3. Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Nutzer angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
6.3.4.3 Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Nutzers an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben.
Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.
6.3.5. Der Zeitpunkt der Abbuchung von dem Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt.
6.3.6. Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch bei der Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.
6.3.7. Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Nutzers (Karteninhaber) in Bezug zum HandyTicket-Service, einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum eingereichten Betrag verantwortlich.
6.3.8. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Nutzer verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten- Acquirers zu tragen, dem Nutzer wird der Nachweis gestattet, dass die Kosten durch die Rückbuchung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer seien.. Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.3.9. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.
6.4. Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung)
6.4.1. Durch Nutzung von Prepay mittels SEPA-Überweisung können Kunden ihr Guthaben, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, bei LogPay aufladen. Nach Auswahl dieses Verfahrens und des zu zahlenden Betrages erhält der Kunde eine E- Mail, welche die für die SEPA-Überweisung notwendigen Informationen (Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck) enthält. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner SEPA- Überweisung an die LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Prepaid-Guthaben bei der LogPay möglich.
6.5. Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung über giropay oder eps (Vorauszahlung)
6.5.1 Mit Hilfe der Zahlart giropay oder eps können Kunden ihr Guthaben bei LogPay, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung aufladen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay oder eps ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay- oder eps-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay oder eps ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht.
Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay oder eps einen vorausgewählten Betrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay- oder eps-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Der Service wird freigeschaltet, wenn die SEPA-Überweisung über giropay oder eps erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben bei LogPay möglich.
6.6. Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlverfahren aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Nutzer eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Ein Ticketkauf ist erst dann möglich, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde. Die Zahlungsweise PayPal steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
6.7. Zahlung per Google Pay
Für die Bezahlung mittels Google Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App/den Webshop Google Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.
6.8. Zahlung per Apple Pay
Für die Bezahlung mittels Apple Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App/den Webshop Apple Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.
7. Sperrungen
7.1. Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich per E-Mail des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Der Stadtbus unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird.
7.2. Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer SMS-Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst.
7.3. Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.
8. Datenschutz
8.1. Die mit der Teilnahme am HandyTicket verbundenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vom Stadtbus und/oder den Dienstleistern verarbeitet und nur für Zwecke genutzt, die der reibungslosen Durchführung des Ticketservices im Handy Ticket Deutschland dienen. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO sind insbesondere die Einwilligung zur Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses, sowie die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung der verantwortlichen Stelle oder die Wahrung eines berechtigten Interesses. Bei personenbezogenen Daten wird zwischen personenbezogenen Daten (siehe 2.1), Nutzungsdaten (z. B. Kaufzeitpunkt, Ticketart) und Umsatzdaten unterschieden.
8.2. Der Stadtbus bzw. die Dienstleister löschen die erhobenen (personenbezogenen) Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer beendet ist, er von seinem Recht auf Löschung Gebrauch gemacht hat, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten in der Regel 6 bis 10 Jahre) oder gesetzliche Recht- fertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen.
8.3. Der Stadtbus kann die personenbezogenen Daten der bei ihr angemeldeten Nutzer zum Zwecke der Kundenbetreuung nutzen und speichern. Die personenbezogenen Daten werden ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht für Werbezwecke genutzt.
Die Dienstleister dürfen diese Daten nur im Rahmen des Vertragszwecks nutzen und zur Durchführung der Abrechnung speichern. Die anderen am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde haben keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten.
8.4. Die im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Zahlungsweisen im Rahmen des Bezahlvorgangs von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten
(Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, Mobilfunknummer sowie Daten zu Ihren jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen werden zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung unserer Forderungen gegen Sie, welche im Zusammenhang mit Ihrem Ticketkauf entstehen, an die LogPay Financial Services GmbH weitergegeben.
Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das berechtigte Interesse auf unserer Seite besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services GmbH besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen.
Sie können der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den elektronischen Vertriebskanal möglich. Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können Sie unter https://landingpage.logpay.de/mobility_dsgvo_2018/ abrufen.
8.5. Mit jeder einzelnen Nutzung des HandyTicket-Services erklärt der Nutzer jeweils sein Einverständnis, dass seine Nutzungsdaten auf Basis der vom Nutzer angegebenen Mobilfunknummer
bei Bedarf von allen teilnehmenden Regionen eingesehen werden können. Dies dient insbesondere der Klärung bei Unstimmigkeiten für Fahrten in fremden Regionen.
8.6. Daten aus Sperrlisteneinträgen werden sechs Monate nach Fortfall des Sperrgrundes gelöscht.
8.7. Verantwortliche für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO ist die Stadtbus Gütersloh GmbH.
8.8. Die zentrale Datenschutzbeauftragte der Unternehmensgruppe Stadtwerke Gütersloh steht den Kunden für Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung:
Christina Meyer
ds² Unternehmensberatung GmbH & Co. KG Berliner Straße 1
49201 Dissen
Auskunft zum Datenschutz Telefon: 05241/82-28 10 E-Mail: datenschutz@stadtwerke-gt.de
8.9. Die Kunden haben gegenüber der Unternehmensgruppe Stadtwerke Gütersloh Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach Art. 15 bis 20 DSGVO. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet, das Recht der Kunden, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format („elektronisches Format“) übermittelt zu bekommen, die sie zuvor der Unternehmensgruppe Stadtwerke Gütersloh auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt haben.
Die Kunden haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtbus GmbH können Sie hier [https://www.stadtbus-gt.de/datenschutz.php] abrufen.“
9. Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers
Die persönliche Identifikations-Nummer (PIN), die ihm bei der Anmeldung für seinen persönlichen Internetzugang zugesendet wurde, ist vom Nutzer geheim zu halten.
10. Haftung der am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen/Verkehrs- verbünde und Dienstleister
Zur Nutzung des HandyTicket-Services ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen weder die Verkehrsunternehmen, die Verkehrsverbünde noch die Dienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem
Verantwortungsbereich liegt. Eine etwaige Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.
Der gesamte Schriftverkehr ist an die genannte Anschrift/Mail-Adresse zu richten:
Stadtbus Gütersloh GmbH Robert-Bosch-Str. 1
33334 Gütersloh
E-Mail: stadtbus@stadtwerke-gt.de