FAQ

Stadtbus Gütersloh – Fragen und Antworten 

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen mit den dazugehörigen Antworten rund um unseren Stadtbus in Gütersloh. Wenn Sie weitere Fragen oder Informationsbedarf haben sollten, sind wir natürlich gerne auch persönlich für Sie da.

FAQ Stadtbus

Hat das Fahrpersonal die Vorgabe zu warten, bis ich mich auf einen Sitzplatz gesetzt habe? 

Grundsätzlich nicht. Der Fahrgast ist nach Punkt 3.2 Absatz 3 der Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich beim Betreten des Fahrzeuges stets einen festen Halt zu verschaffen. Der Fahrgast soll sich daher auf den nächsten freien Sitzplatz setzen oder gegebenenfalls das Fahrpersonal beim Einstieg auf mögliche Beeinträchtigungen aufmerksam machen. Dass mobilitätsbehinderten Fahrgästen eine besondere Unterstützung zukommt, ist selbstverständlich.

Darf ich im Stadtbus ein Fahrrad mitnehmen? 

Ja, wenn die Platzverhältnisse es zulassen, kann der Fahrgast ein Fahrrad mitnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass er zu seinem gültigen Ticket ein FahrradTicket gelöst hat, das er beim Fahrpersonal (EinzelTicket) oder im Servicezentrum am ZOB (MonatsTicket) erwerben kann. Der Fahrgast hat sein Fahrrad persönlich unterzubringen und zu beaufsichtigen, um die Beschmutzung und Gefährdung anderer Fahrgäste zu vermeiden.

Warum setzen Sie nicht mehr Gelenkbusse ein? 

In den vergangenen Jahren haben wir die Anzahl von Gelenkbussen erhöht, um dem gestiegenen Fahrgastaufkommen in den Spitzenzeiten gerecht zu werden. Ausschließlich Gelenkbusse einzusetzen ist wirtschaftlich nicht vertretbar, sodass in einem ausgewogenen Verhältnis Solo- und Gelenkbusse bedarfsgerecht im Einsatz sind.

Was ist ein Kurzstreckenticket und für wie viele Haltestellen gilt dieses? 

Ein Kurzstreckenticket berechtigt zu einer Fahrt über maximal vier Haltestellenabstände auf einer Stadtbuslinie. Der Fahrgast steigt an einer Haltestelle ein und darf noch drei Haltestellen weiterfahren. Die Aushangfahrpläne an den Haltestellen sind in der Perlenschnur diesbezüglich gekennzeichnet.

Was ist der Unterschied zwischen einem ALT und einem AST? 

Das Anruf-Linien-Taxi (ALT) fährt wie ein Linienbus von ca. 20:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr nach Fahrplan und auf der Strecke der jeweiligen Stadtbuslinie, von Haltestelle zu Haltestelle nach telefonischer Anmeldung bis spätestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn.
Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) fährt täglich von ca. 22:00 Uhr bis ca. 1:00 Uhr, sonn- und feiertags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, von Ihrer Haltestelle bis zu jeder beliebigen Stadtbushaltestelle. Auf Wunsch auch darüber hinaus bis vor Ihre Haustür in einem Umkreis von ca. 500 Metern. Auch hier ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Zudem wird für eine AST-Fahrt ein Servicezuschlag von 3 Euro erhoben, der zuzüglich zum regulären Ticket zu lösen ist.

Darf ich mit einem EinzelTicket umsteigen? 

Ja, EinzelTickets berechtigen zu einer einmaligen Fahrt in Richtung auf das Fahrziel und innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches, für den sie gelöst sind.
Im Tarifgebiet Gütersloh (PS 1GT) kann man mit einem EinzelTicket umsteigen, die Fahrt unterbrechen und zurückfahren. Wichtig ist, dass die Fahrt ab dem Zeitpunkt der Entwertung innerhalb von 90 Minuten abgeschlossen ist.

Gibt es ein Mitnahmeverbot für E-Tretroller?

Ja. Ab April 2024 ist die Mitnahme von E-Tretrollern in allen Fahrzeugen der Stadtbus Gütersloh GmbH verboten. Grund für das Verbot ist die hohe Brandgefahr der Akkus. 

Gefahr durch Akku-Brände
Nachdem es im europäischen Ausland zu mehreren Bränden von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln gekommen ist, folgt die Stadtbus Gütersloh GmbH der Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und untersagt die Mitnahme von E-Tretrollern in den Bussen und Shuttles.
Akku-Brände durch geringe Sicherheitsanforderungen
Durch die derzeit geringen Sicherheitsanforderungen und die Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus an den E-Tretrollern steigt die Wahrscheinlichkeit eines Akku-Brandes. 

Besonders gefährlich kann es in geschlossenen Räumen wie in Bussen werden. Fahrgäste und Fahrpersonal können durch eine mögliche Flamm- und Explosionswirkung sowie durch Rauch- und Schadstoffentwicklungen gesundheitlich geschädigt werden.
Bis zum Vorliegen eindeutiger Sicherheitsstandards ist die Mitnahme von E-Tretrollern daher verboten. Pedelecs/E-Bikes und Elektro-Rollstühle sind von diesem Verbot nicht betroffen, da ihre Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.

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