Schon gewusst? Bei uns in Gütersloh gilt der WestfalenTarif. Das bedeutet: EIN Ticket für Bus und Bahn! Im ganzen Stadtgebiet fahren Sie dabei immer mit der Preisstufe 1GT. Kurzstrecken (4 Haltestellen ohne Umsteigemöglichkeit) sind die Ausnahme – nutzen Sie hierfür die besonders günstige Preisstufe KGT.
Ticketart
Abonnement
Berechtigte Personen/Anzahl der Personen
Das Ticket gilt für eine Person und ist nicht übertragbar.
Geltungsbereich und -dauer
Das Ticket gilt ganztags für beliebig viele Fahrten in ganz Deutschland. Es gilt in Bussen, Stadtbahnen und Nahverkehrszügen und kann für den Arbeitsweg wie auch für die Freizeit genutzt werden. Der Fernverkehr (ICE, IC, EC) und private Anbieter sind ausgeschlossen.
Als Arbeitnehmer zahlen Sie maximal 34,30 Euro selbst.
Um das rabattierte Jobticket zu bekommen, muss sich der Arbeitgeber mit einem Kostenzuschuss beteiligen. Der Kostenzuschuss für den Arbeitgeber liegt bei mindestens 25 Prozent. Nur dann wird eine weitere Rabattierung von 5 Prozent durch das Verkehrsunternehmen gewährt. Arbeitnehmer sparen also mindestens 30 Prozent auf den Ticketpreis des Deutschlandtickets.
Das Jobticket wird ausschließlich über den Arbeitgeber erhältlich sein. Es wird nicht im freien Verkauf angeboten. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Arbeitgeber.
Die Bestellung ist bereits ab einer Person möglich und läuft über den Arbeitgeber.
Interessierte Unternehmen mit Sitz in Gütersloh können sich an den Geschäftskundenvertrieb der Stadtwerke Gütersloh wenden. Ihr Ansprechpartner dort ist Frau Kotzott.
Privatpersonen mit Fragen zum Deutschlandticket als Jobticket können sich an stdtbsstdtwrk-gtd wenden.
Ticketart
Jahresticket/Abonnement
Berechtigte Personen/Anzahl der Personen
Das Ticket gilt für eine Person und ist nicht übertragbar. Von montags bis freitags ab 19 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig können bis zu 4 Personen (davon max. 1 Person über 15 Jahre) mitgenommen werden.
Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Dabei gilt maximal ein Fahrrad pro Person. Für weitere Fahrräder sind FahrradTickets oder Abos notwendig.
Geltungsbereich und -dauer
Das Ticket gilt ganztags für beliebig viele Fahrten im ausgewählten Geltungsbereich. Es gilt in Bussen, Stadtbahnen und Nahverkehrszügen und kann für den Arbeitsweg wie auch für die Freizeit genutzt werden.
Beim JobTicket wird zwischen unterschiedlichen Geltungsbereichen und damit auch Preisstufen unterschieden:
Preisstufe A3 | Preisstufe B | Preisstufe C | Preisstufe D | Preisstufe E |
---|---|---|---|---|
1 kreisfreie Stadt oder 1 Stadt/Gemeinde innerhalb eines Kreises | 1 Kreis oder 2 benachbarte Städte/Gemeinden in verschiedenen Kreisen oder 1 kreisfreie Stadt und 1 angrenzende Stadt/Gemeinde | 2 Kreise / kreisfreie Städte | 4 Kreise / kreisfreie Städte | Netz Westfalen |
In der folgenden Tabelle sind mögliche Beispiele aufgeführt:
Das JobTicket ist in zwei Varianten erhältlich: mit und ohne Arbeitgeberzuschuss.
Ohne Arbeitgeberzuschuss fallen die folgenden Kosten an:
Preisstufe A3 | Preisstufe B | Preisstufe C | Preisstufe D | Preisstufe E |
---|---|---|---|---|
39 € / Monat | 69 € / Monat | 89 € / Monat | 109 € / Monat | 129 € / Monat |
Mit Arbeitgeberzuschuss: Unternehmen haben die Möglichkeit mit einem Arbeitgeberzuschuss ihren Mitarbeitenden einen zusätzlichen Vorteil zu bieten. Bezuschusst der Arbeitgeber das JobTicket mit mindestens 16 Euro, gibt es weiteres Plus oben drauf:
Die Stadtbus Gütersloh GmbH gibt einen zusätzlichen Rabatt von 9 Euro pro Ticket. Damit können Mitarbeiter einen Preisvorteil
von mindestens 25 € erzielen.
Weitere Informationen/Downloads/Links
Eine Beratung für Mitarbeiter, die sich für das JobTicket interessieren, ist im Stadtbus-Servicezentrum am ZOB oder im Kundenzentrum der Stadtwerke Gütersloh, Berliner Straße 19, möglich.
Interessierte Unternehmen mit Sitz in Gütersloh können sich an den Geschäftskundenvertrieb der Stadtwerke Gütersloh wenden.
Ihr Ansprechpartner dort ist Frau Kotzott.